Rauchschürzen sind im Brandschutz in Kombination mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein wichtiger Bestandteil eines vorbeugenden Brandschutzkonzeptes.


Ihre Aufgabe ist es, die Bewegung von Brandgasen innerhalb von Bauwerken durch die Bildung einer Barriere zu kontrollieren. Die Funktion von beweglichen oder manuell in Position gebrachten Rauchschürzen ist identisch mit der von feststehenden Rauchschürzen, aber sie bieten auch die Möglichkeit, dass sie bei Nichtgebrauch nicht zu sehen sind. Typische Aufgaben von Rauch-schürzen sind:

 

1.   

Die Bildung eines Rauchreservoirs durch das Einschließen und die Begrenzung der Bewegung von Rauch. Die DIN 18232-2, Juni 2003, schreibt Rauchschürzen bei Räumen >  1.600 m² vor, damit die Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage sichergestellt werden kann. 

                                         

2.

Den Rauch in eine vorgegebene Richtung zu kanalisieren, z.B. Einkaufszentren mit Shops.

  3. Den Eintritt von Rauch in einen anderen Bereich zu verhindern oder zu verzögern.



Anwendungen für Rauchschürzen


Eine Rauchschürze muss so konstruiert sein, dass sie mindestens 30 Minuten Rauch und Gase bis 600°C einschließen kann. Sie hat aber nicht die gleiche Funktion wie z.B. ein Feuerab-schluss oder ein Rauchabschluss.


Typische Anwendungen für Rauchschürzen sind z.B.:

                     
  • Begrenzung des Rauchreservoirs
 
  • Kanalisiere
 
  • Einschluss eines Korridors
 
  • Einschluss einer Ladeneinheit
 
  • Einschluss einer Rolltreppe
 
  • Abschluss von Balkonen in einem Atrium
 
  • Einschluss von Treppenhäusern
 
  • Einschluss von Fahrstuhlschächten


Rauchschürzen werden unterschieden in statische Rauchschürzen und bewegliche Rauch-schürzen. Hierzu kann eine große Auswahl an Materialien genutzt werden. Typische Materialien für statische Rauchschürzen schließen Gewebe, Glas, Metall, Feuerschutzplatten, Glasfiber und Steinwolle oder auch jedes undurchlässige Material ein. Eine bewegliche Schürze fährt im Brand-fall in die gewünschte Arbeitsstellung. Ansonsten ist sie aufgerollt und nicht sichtbar, so dass arbeitstechnische Vorgänge oder z.B. Kranbahnen nicht behindert werden oder Rauchschürzen aus architektonischer Sicht nicht störend wirken.

 

Sämtliche Bestimmungen für Rauchschürzen - Anforderungen und Prüfverfahren - sind zurzeit in der prEN 12101 Teil 1 zusammengefasst.

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