Wartung & Instandhaltung von RWA-Systemen
Risikominderung durch geprüfte Funktionstüchtigkeit
Die RWA als ruhende Sicherheitseinrichtung wird meistens nur für den Fall der Fälle eingebaut.
Niemand denkt daran, dass Sie, wie alle anderen Bauteile auch zwischenzeitlich den normalen Umwelteinflüssen unterliegt, wie z.B.:
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Weil sie nicht ständig gebraucht wird, bleibt eine hierdurch bedingte, etwaige Funktionsuntüchtig-keit oftmals unentdeckt. Tritt dann der Brandfall ein, muß die RWA unbedingt sicher und zuver-lässig funktionieren. Das kann sie aber nur, wenn sie regelmäßig getestet und gewartet wurde.
Wartung ein Muss?!
Für Sie als verantwortungsbewußten Betreiber einer RWA gibt es klar umrissene Notwendig keiten.
Die Instandhaltung und damit die Wartung ist bei Anlagen des baulichen Brandschutzes nach den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung sowie den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnung (LBO) gesetzlich gefordert. Dieses gilt ganz besonders dort, wo RWA`s aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen installiert wurden. In diesen Auflagen wird zudem oftmals der Abschluss eines Wartungsvertrages zwingend vorgeschrieben.
Nach DIN 18232 „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ müssen Sie eine RWA in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktions-fähigkeit und Betriebsbereitschaft prüfen, warten und gegebenenfalls instandsetzen lassen.
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) fordert in der VDI-Richtlinie 3464 eine Wartung und Über-prüfung sämtlicher Brandschutzeinrichtungen einschließlich der Rauch- und Wärmeabzugsanlage in regelmäßigen Abständen.
Die einschlägigen Verordnungen der einzelnen Bundesländer, genannt seien hier u. A. die Hoch VO, die GhVO, die Gastbau VO, die TprüfVO oder die HausprüfVO, fordern in Abhängigkeit von Nutzungs- oder Gebäudeart zusätzlich zur Wartung wiederkehrende Prüfungen der Wirksamkeit der Betriebssicherheit durch Sachkundige, teilweise auch Sachverständige.
Hier unser Hinweis: Dieses sind keine Wartungen! Für Sie ist es aber praktisch und kosten-günstig, diese wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen der ohnehin durchzuführenden Wartung gleich durch uns als anerkannten RWA - Errichter mit erledigen zu lassen.
Dort, wo Sachverständige für die vorgeschriebene Prüfung vorgeschrieben sind, ist es ebenfalls sinnvoll, diese Prüfung im Zuge der anstehenden Wartung durchzuführen, um die Wiederin-betriebnahme der Anlage gleichzeitig fachkundig vornehmen zu können.
Wir verstehen unter Wartung mehr als „Plaketten kleben“ !!!
Für uns beginnt die Wartung regelmäßig wie eine Prüfung. Anhand der Unterlagen und Check-listen prüfen wir die baulichen Gegebenheiten und stellen evtl. Änderungen oder Veränderungen der RWA fest. Auch kontrollieren wir die Erreichbarkeit von Auslösestellen. Sind Mängel da, machen wir ggf. Änderungs- oder gleich Verbesserungsvorschläge. Bei der RA-Geräten ist generell folgendes zu beachten:
Neben der üblichen Reinigung und Schmierung der einzelnen Bauelemente sowie der Überprüfung von Dichtungen etc. machen wir umfangreiche Kontrollen nach anlagespezifischen Checklisten wie:
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