DIN 18232 - Rauch- und Wärmefreihaltung
Die DIN 18232 enthält sechs Bereiche:
Teil 1: Begriffe und Aufgabenstellung
Teil 2: Natürliche Rauchabzuganlagen (NRA), Bemessung, Anforderungen und Einbau
Teil 3: Natürliche Rauchabzuganlagen (NRA), Prüfung und Zulassung. Co Existent durch die DIN EN
12101-2 September 2003 bis 01.09.2006
Teil 4: Wärmeabzüge (WA), Prüfung und Zulassung
Teil 5: Maschinelle Rauchabzuganlagen (MRA), Bemessung, Anforderungen und Einbau
Teil 6: Maschinelle Rauchabzuganlagen (MRA), Prüfung und Zulassung. Ersetzt durch EN 12101-3
06/02 ab 01.04.2005.
DIN 18232-2
Die DIN 18232-2 gilt bei Bränden in Gebäuden als die allgemein anerkannte Regel der Technik für die Aufgabe der Rauch- und Wärmefreihaltung von Räumen. Für die Projektierung eines natürlich wirkenden Rauch- und Wärmeabzugssystems ist die Berechnung der aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsfläche durchzuführen.
Projektierungskriterien
Für die Projektierung sind wesentliche Grundlagen im Vorfeld festzulegen:
Die raucharme Schicht im unteren Bereich eines Raumes wird mindestens mit 2,50 m gefordert.
Die Höhe der Oberkante sowie die Breite einer Zuluftöffnung bestimmen den Mindestabstand zur Rauchschicht.
Beim Installieren einer Rauchschürze in Räumen > 1.600 m² Grundfläche bestimmt die Tiefe der Rauchschürze und die dementsprechende Rauchschichtdicke die Projektierung.
Weiterhin sind Lagergüter zu beachten, die in höheren Bereichen des Raumes gelagert werden, oder auch Maschinenteile sowie Bürobereiche, die sich im oberen Bereich eines Raumes befinden. Hier können besondere Kriterien für die Rauchschicht gelten.
Brandmelde- und Löschangriffszeit nach DIN 18232
In der Regel wird für die Branderkennungszeit ein mittlerer Wert von 10 Minuten angenommen. Dieser Wert kann durch Installation einer Rauchmeldeanlage verkürzt werden, entweder auf 5 oder auf 0 Minuten.
Für die Zeit von Meldung bis zum Löschangriff werden je nach vorliegenden Verhältnissen vier verschiedene Zeiten vorgegeben.
Bemessungsgruppe nach DIN 18232
Aufgrund der Brandausbreitungsgeschwindigkeit, die in der Regel mit "mittel" angenommen werden darf, und der anzusetzenden Brandentwicklungsdauer erhält man aus einer Tabelle die Bemessungsgruppe, mit deren Hilfe man aus einer anderen Tabelle unter Berücksichtigung der Raumhöhe und der Raumschichtdicke bzw. der raucharmen Schicht die zu installierende aerodynamische Fläche in m² erhält. Dieser Wert ist für Räume bis 1.600 m² einzusetzen.
Räume > 1.600 m² müssen durch Rauchschürzen in Rauchabschnitte unterteilt werden. Rauchschürzen müssen bei Räumen mit einer Höhe < 4m mindestens 0,5 m tiefer projektiert werden als die Rauchschicht selbst. Bei Räumen mit einer Höhe > 4 m darf die Rauchschürze der Rauchschichtdicke entsprechen. Pro Rauchabschnitt muss die aus der Tabelle erhaltene aerodynamische Fläche eingesetzt werden.
Die DIN lässt zwei Erleichterungen zu, und zwar, wenn der Raum mindestens 9 m Höhe hat und die Bemessungsgruppe 4 bzw. 5 vorliegt.
Ist eine flächendeckende automatische Sprinkleranlage installiert, kann bei errechneter Bemessungsgruppe 4 oder 5 ohne Nachweis auf die BMG 3 reduziert werden.
Zuluft nach DIN 18232
In der überarbeiteten DIN 18232-2, Juni 2003, hat die Zuluft besondere Beachtung gefunden. Denn die Zuluft ist unverzichtbar, da das physikalische Gesetz des Abströmens von Energie aus einem Raum nur durch Nachströmen der Energie im unteren Bereich, also Zuluft ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die Zuluft im unteren Bereich in die raucharme Schicht impulsarm eindringt, wenn möglich von beiden Seiten des Raumes.
Die Oberkante der obersten Zuluftöffnung bestimmt dann wesentlich den Abstand zur Rauchschicht. Bei Öffnungen bis 1,25 m Breite ist der Abstand 0,5 m zur Rauchschicht, bei breiteren Zuluftöffnungen 1,0 m zur Rauchschicht.
Die Zuluftfläche muss 1,5-mal größer sein als die aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum. Eine Reduzierung der Zuluftfläche zur Rauchabzugsfläche ist bis auf 1 : 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Alle Öffnungen im unteren Bereich können zur Zuluftnachführung hinzugerechnet werden, wenn sie eigenständig öffnen oder zerstörungsfrei geöffnet werden können.
Die DIN gibt die rechnerischen Durchflussbeiwerte für die verschiedenen Zuluftöffnungen vor, und zwar für Dreh- oder Kippflügel, Türen, Tore und Jalousien.
Dacheinbau nach DIN 18232
Im Dachbereich muss pro 200 m² mindestens ein NRA installiert werden. Zusätzlich sind die Abstände der NRA untereinander sowie die Abstände zu Randbereichen zu beachten.
Das NRA muss mindestens eine Länge und Breite von 1,0 m haben. Das max. Maß darf 3 m sein, die kleinere Seite eines solchen Systems richtet sich nach der Rauchschichtdicke. Sie wird wie folgt berechnet:
wobei z die Dicke der Rauchschicht bedeutet.
Natürliche Entrauchung über Wände
Für die Installation einer NRA und die dazugehörigen Zuluftflächen zur Entrauchung von Räumen über Außenwände rechnen sich die notwendigen aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen nach demselben Verfahren wie für NRA in Dachflächen. Aufgrund des permanenten Seitenwind-einflusses ist der Einbau der NRA-Flächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Außenwänden eines Rauchabschnitts erforderlich. Durch eine windrichtungsabhängige Steuerung ist dafür zu sorgen, dass bei Windeinfluß nur die NRA und Zuluftflächen in der jeweils windabgewandten Wandfläche öffnen.